Laut Informationen vom Land Steiermark vom 6.12.2023 wurde Ende 2022 die umfassend adaptierte Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) zur Prüfung bei der zuständigen UVP-Behörde eingereicht. Diese war offensichtlich sehr mangelhaft, denn erst nach einem Jahr wurden dazu die geforderten Nachreichungen der UVP-Behörde neuerlich zur Prüfung übermittelt. Es bleibt nun abzuwarten, ob die Nachreichungen ausreichend sind!
Der nächste Schritt besteht formal darin, dass ein Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren gestartet wird. Leider bekommen wir als Betroffene auch nach mehrfachem Nachfragen vom Land Steiermark keine detaillierten Informationen zu diesem Projekt.
So bleibt unter anderem unklar:
- ob der Flächenverbrauch des Projektes 26 Ha ausmacht oder sogar übersteigt,
- welche Vorteile eine dritte Strasse bringen soll,
- ob eines der besten Ackergebiete durch Enteignungen zerstört werden soll.
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